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VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Borna, 15.03.2002 - 10 OWi 504 Js 43808/01
- VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02
87-IV-98). - VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 9-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02
Der Verfassungsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - Vf. 9-IV-98). - VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02
Rügt der Beschwerdeführer allgemein einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Rechts, hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt hat, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 12-IV-02). - VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 39-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02
Eine Grundrechtswidrigkeit liegt nicht schon dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierfür zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgemäßheit und Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - Vf. 39-IV-99).
- VerfGH Sachsen, 24.04.2003 - 13-IV-03 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23.01.2003 - Vf. 46-IV-02; st. Rspr.).